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 Was ist der Gemeindekirchenrat?

Der Gemeindekirchenrat ist das demokratisch gewählte Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben wahrnimmt.

Was sind die Aufgaben des Gemeindekirchenrates?

  • die Förderung der Gemeindegruppen sowie das Zusammenkommen der Gemeinde,
  • die Verantwortung für die Verkündigung des Evangeliums in Gottesdiensten und Andachten,                
  • die Sorge für ein gedeihliches Miteinander der Haupt- und Ehrenamtlichen    Mitarbeitenden,
  • die Bewahrung der kirchlichen Gebäude,
  • die Finanzplanung und Vermögensverwaltung;

Wie setzt sich der Gemeindekirchenrat zusammen?

Der Gemeindekirchenrat einer Kirchengemeinde besteht aus einer festgelegten Anzahl von Mitgliedern, den sogenannten „Ältesten“ sowie der Pfarrperson bzw. den Pfarrpersonen. Die Ältesten werden von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Ab 16 Jahren kann sich ein Gemeindemitglied zur Wahl aufstellen lassen.

Jeder Gemeindekirchenrat wählt aus seiner Mitte jemanden für den Vorsitz sowie eine Stellvertretung. Es gibt Ersatzälteste als Stellvertreter. Daneben gehört dem Gemeindekirchenrat die/der Vorsitzende des Gemeindebeirates mit beratender Stimme an.

Wer wählt den Gemeindekirchenrat?

Alle Gemeindemitglieder einer Kirchengemeinde sind zur Wahl ihrer Ältesten aufgerufen. Auf Beschluss der Landessynode im Frühjahr 2018 dürfen Jugendliche ab 14 Jahren wählen.

Mitglieder des Gemeindekirchenrates sind:

Bergmann, Sebastian (Vorsitzender)
Brock, Judith (geschäftsführende Pfarrerin, stellv. Vorsitzende)
Gutsche, Erika
Hintsche, Silvia
Königseder, Roswitha,
Ratajczak, Heike
Semmling Max
Zampieri, Jeffrey

Holweger, Alexander (Ersatzältester)
Maue, Gerald (Ersatzältester)