Herzlich Willkommen bei uns!

Umgemeindung

In der Regel werden Sie nach einem Umzug und Anmeldung beim neuen Einwohnermeldeamt der Kirchengemeinde an Ihrem neuen Wohnort zugeordnet. Von dieser erhalten Sie meist kurze Zeit später ein Begrüßungsschreiben. Möchten Sie nach dem Umzug weiterhin bei uns Gemeindemitglied bleiben, benötigen wir von Ihnen einen formlosen Antrag auf Umgemeindung.

Dieser sollte enthalten:

1. Name

2. Anschrift

3. Geburtsort und –datum

4. Taufort und –datum

Bitte reichen Sie diesen per E-Mail oder Post bei uns ein. Bei Familien muss für jedes einzelne Familienmitglied ein solcher Antrag gestellt werden – auch für minderjährige Kinder.