Beisetzung
Leben wir, so leben wir dem Herrn, sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Darum: wir leben oder sterben, so sind wir des Herrn.’ Römer 14, 8
Wenn ein Mensch stirbt, muss nicht nur die Trauer verarbeitet werden, sondern es müssen auch viele organisatorische Dinge entschieden werden. Überlegen Sie sich, welches Bestattungsunternehmen beauftragt werden soll und welche Form der Bestattung Sie sich wünschen. Das beauftragte Bestattungsunternehmen wird sich mit uns in Verbindung setzen, wenn der Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte und seinen Wohnsitz im Einzugsgebiet unserer Gemeinde hatte.
Das Pfarramt wird sich dann so schnell wie möglich mit den Hinterbliebenen in Verbindung setzen und Verabredungen zu einem Beerdigungsgespräch treffen.
In diesem Gespräch gibt es die Möglichkeit, noch einmal vor einem Außenstehenden das Leben des Verstorbenen und dessen Tod zu bedenken, das was schwer auf der Seele liegt, auszusprechen. In solch einem Trauergespräch liegt oft eine erlösende, heilende Kraft. Neben der tröstenden Wirkung, gibt es auch Raum, Absprachen für die Trauerfeier zu treffen, Bibelstellen, Tauf- Konfirmations- und Trausprüche oder andere Texte, die für den Verstorbenen Bedeutung hatten und Musikwünsche (hier finden Sie ein paar Vorschläge) abzusprechen.
In der Trauerfeier auf dem Friedhof wird der Verstorbene mit seinem Leben in der Ansprache gewürdigt, auch das was schwer war, muss nicht verschwiegen werden, sondern kann im Angesicht Gottes benannt werden. Denn Gott hat versprochen, das was bei uns unfertig, bruchstückhaft geblieben ist, zu einem Ganzen, Vollkommenen werden zu lassen. Ihm vertrauen wir unser Leben auch über den Tod hinaus an, in der Hoffnung auf die Auferstehung der Toten.
Auch nach der Trauerfeier ist unser Pfarramt gern bereit, Beistand zu geben und denn Trauer, Verzweiflung, eventuell auch Zorn und Klage werden noch lange Zeit Raum einnehmen im Leben der Hinterbliebenen.
Scheuen Sie sich nicht, eine seelsorgerliche Begleitung in Fragen von Trauer und auch Sterbebegleitung in Anspruch zu nehmen.